Nach Verlassens der Meisterfeier
im Pils Club im Jahr 2003 sprach die Stimme des Wirts
Klaus Metzger zu Trainer Jürgen Wundel: „Du hast deinen
Deckel nicht bezahlt!!! Also kehre zurück in den Picl,
zahle deine Zeche und steige danach auf die Marienhöhe.
Suche den höchsten Punkt. Dort wirst du deinen Leitwolf
Marcel Schwefel treffen, der dir sechzehn Paragraphen
bekannt gibt. Notiere sie sorgfältig und veröffentliche
diese im KTV Heft, damit in Zukunft bei deinen Turnern
nicht der gleiche Schlendrian in Training und Wettkampf
eintritt wie bei dir beim Bezahlen“. So ging der Coach
auf Nearles Höhe, notierte sorgfältig und stieg wieder
herab mit den 16 Paragraphen, die er seinen Turnern
als Gebote für die kommenden Jahre von Daniel herab
verkündete.
Paragraphen
§1 Der Trainer hat immer Recht, sollte
ein Turner oder ein Betreuer dem nicht zustimmen so
liegt es in dem Ermessen des Trainers die Person zu
bestrafen.
§2 Hat der Trainer einmal nicht Recht,
so tritt §1 in Kraft.
§3 Jeder Turner hat die Pflicht am
Ende einer Übung sein Sportgerät (Seil, Hanteln, Handstandklötze,
Sandsäcke) wieder auf den dafür vorgesehenen Platz
zurückzubringen, leere Flaschen und Tapereste sollten
ebenfalls richtig entsorgt werden, wird dies nicht
erledigt wird derjenige mit einer Geldstrafe von
1,00
€ belegt. Dies gilt auch für Leute mit Krücken.
§4 Vergisst ein Turner, Trainer oder
Betreuer ein Kleidungsstück in der Turnhalle so muss
diese gegen ein Bußgeld von
1,00 € entlöst
werden (besonderes Augenmerk auf Thomas Radler).
§5 Während der Trainingszeit sind
alle Mobilfunktelefone auf Lautlos zu stellen, sollte
dieser Punkt nicht beachtet werden so wird die Person
mit
0,50 € bestraft. Sollte dieses Vergehen
während eines Wettkampfes oder Einturnens geschehen
so wird der Straftäter mit einem Bußgeld von
2,00
€ belegt. Wird dieses sogar zum telefonieren benutzt,
so erhöht sich das Bußgeld um
5,00 €.
§6 Die gesamte 1. Mannschaft hat
sich beim Aufbauen der Geräte am Tag vor dem Heimwettkampf
sowie beim Abbauen nach dem Wettkampf zu beteiligen,
hierfür gibt es keine Ausreden, außer Tot der fehlenden
Person, die Strafe beträgt pro Auf- oder Abbauen
3,00
€.
§7 Sollte ein Trainer, Turner oder
Betreuer nach dem Duschen sein Shampoo oder Duschgel
in der Dusche vergessen so geht dieses ausnahmslos
in den Besitz von Wolfgang Eichmeier über.
§8 Ist nach dem Training eine Brotzeit
angesetzt, so hat diese auch nach dem Training stattzufinden,
das heißt nicht vor 20 Uhr oder in Ausnahmefällen
und nach Absprache mit den Turnern frühestens um 19:45
Uhr. Ein Ausnahmefall kann auch nach Bezahlung einer
Genehmigungsgebühr von
5,00 € eintreten. Dies
gilt in gleichem Maße für den Genuss von alkoholhaltigen
Getränken. Zuwiderhandlungen werden mit
1,00 €
bestraft (besonderes Augenmerk auf Wolfgang Eichmeier
und Roland Grimm).
§9 Am Abend vor einem Bundesligawettkampf
hat der Turner die Pflicht nach dem Aufbauen nachhause
zu gehen und spätestens um 12 Uhr abends im Bett zu
sein, der Trainer hat das Recht dies auch zu kontrollieren.
Der Sex mit Lebens- oder Ehepartner, egal welchen
Geschlechts, ist ebenfalls ab 12 Uhr abends untersagt.
Ein Verstoß wird mit
2,00 € geahndet (besonderes
Augenmerk auf den Verfasser).
§10 Wurde eine Treffpunktzeit für
einen Wettkampf, Einturnen oder ein Aufbauen mit dem
Trainer, Betreuern und der Mannschaft vereinbart,
so ist diese auch peinlichst einzuhalten. Ab einer
Verspätung von 5 Minuten wird dies zu einer Straftat
die ein Bußgeld von
0,50 € nach sich zieht.
Dieses erhöht sich um den gleichen Betrag alle 5 Minuten.
§11 Das Mobben von Turnern, Trainer
und Betreuern ist strengstens Untersagt. Sollte dies
doch einmal geschehen so ist von den Anwesenden zu
entscheiden, ob es sich um Mobbing oder um einen Spaß
handelt. Wird entschieden dass es sich tatsächlich
um Mobbing handelt so wird diejenige Person mit
0,00
€ belangt.
§12 Sollte ein Turner nach einem
verturnten Teil oder Übung in einen Wutanfall ausbrechen
und dabei sich oder andere Personen verletzen so ist
dieser mit
10,00 € zu bestrafen (besonderes
Augenmerk auf Martin Stadelmann).
§13 Während der Vorbereitungsphase
auf die neue Saison ist absolute Urlaubssperre. Ein
fernbleiben von einer Trainingseinheit kann nur durch
Genehmigung des Trainers geschehen. Zuwiderhandlung
wird mit
1,00 €/Tag bestraft.
§14 Wird ein Turner bei betrügerischen
Handlungen in bezug auf den Trainingsplans erwischt
so muss dieser
0,50 € in die Bierkasse bezahlen.
§15 Eine offizielle Sperre von Seiten
der DTL wird vereinsintern mit
25,00 € bestraft.
Geht diese über die Saison hinaus, so verdoppelt sich
der Betrag. Bei lebenslanger Sperre wird zudem ein
weiterer Aufschlag in Höhe von
50,00 € erhoben.
§16 Jede Wertung die in einem Bundesligawettkampf
nicht mit einer 11vor dem Komma beginnt, ist mit einer
Buße von
1,00 € zu belegen. Für die schlechtesten
3 Saisonwertungen ist zudem eine Sonderpauschale in
Höhe von
5,00 € zu begleichen.
Dieser Bußgeldkatalog gilt zu gleichen Teilen für
die Turner, Trainer und Betreuer der 1. Mannschaft
der KTV – Ries. Das Geld welches von den Straffälligen
eingenommen wird landet in der Bierkasse, die von
Kassenwart Thomas Radler verwaltet wird. Von den Einnahmen
wird Bier für die Feiern nach den Wettkämpfen bezahlt.
Jeder ist Verantwortlich, dass diese Regeln ordnungsgemäß
eingehalten werden. Mit der unten folgenden Unterschrift
stimme Ich diesem Katalog zu und werde die Folgen
eines Verstoßes auch ehrenhaft begleichen.
Bußgeld-Statistik 2005
Unser Bußgeldkatalog hat sich nach dem ersten Jahr
bewährt. Trotz Bemühungen seitens der Turner und Trainer
kam es immer wieder zu Vergehen, was natürlich der
Mannschaftskasse zu Gute kam. Durch die Aufzeichnungen
konnte auch festgestellt werden, welche Paragraphen
am öftesten missachtet wurden.