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Bussgeldkatalog

Geschichte
Nach Verlassens der Meisterfeier im Pils Club im Jahr 2003 sprach die Stimme des Wirts Klaus Metzger zu Trainer Jürgen Wundel: „Du hast deinen Deckel nicht bezahlt!!! Also kehre zurück in den Picl, zahle deine Zeche und steige danach auf die Marienhöhe. Suche den höchsten Punkt. Dort wirst du deinen Leitwolf Marcel Schwefel treffen, der dir sechzehn Paragraphen bekannt gibt. Notiere sie sorgfältig und veröffentliche diese im KTV Heft, damit in Zukunft bei deinen Turnern nicht der gleiche Schlendrian in Training und Wettkampf eintritt wie bei dir beim Bezahlen“. So ging der Coach auf Nearles Höhe, notierte sorgfältig und stieg wieder herab mit den 16 Paragraphen, die er seinen Turnern als Gebote für die kommenden Jahre von Daniel herab verkündete.


Paragraphen
§1 Der Trainer hat immer Recht, sollte ein Turner oder ein Betreuer dem nicht zustimmen so liegt es in dem Ermessen des Trainers die Person zu bestrafen.

§2 Hat der Trainer einmal nicht Recht, so tritt §1 in Kraft.

§3 Jeder Turner hat die Pflicht am Ende einer Übung sein Sportgerät (Seil, Hanteln, Handstandklötze, Sandsäcke) wieder auf den dafür vorgesehenen Platz zurückzubringen, leere Flaschen und Tapereste sollten ebenfalls richtig entsorgt werden, wird dies nicht erledigt wird derjenige mit einer Geldstrafe von 1,00 € belegt. Dies gilt auch für Leute mit Krücken.

§4 Vergisst ein Turner, Trainer oder Betreuer ein Kleidungsstück in der Turnhalle so muss diese gegen ein Bußgeld von 1,00 € entlöst werden (besonderes Augenmerk auf Thomas Radler).

§5 Während der Trainingszeit sind alle Mobilfunktelefone auf Lautlos zu stellen, sollte dieser Punkt nicht beachtet werden so wird die Person mit 0,50 € bestraft. Sollte dieses Vergehen während eines Wettkampfes oder Einturnens geschehen so wird der Straftäter mit einem Bußgeld von 2,00 € belegt. Wird dieses sogar zum telefonieren benutzt, so erhöht sich das Bußgeld um 5,00 €.

§6 Die gesamte 1. Mannschaft hat sich beim Aufbauen der Geräte am Tag vor dem Heimwettkampf sowie beim Abbauen nach dem Wettkampf zu beteiligen, hierfür gibt es keine Ausreden, außer Tot der fehlenden Person, die Strafe beträgt pro Auf- oder Abbauen 3,00 €.

§7 Sollte ein Trainer, Turner oder Betreuer nach dem Duschen sein Shampoo oder Duschgel in der Dusche vergessen so geht dieses ausnahmslos in den Besitz von Wolfgang Eichmeier über.

§8 Ist nach dem Training eine Brotzeit angesetzt, so hat diese auch nach dem Training stattzufinden, das heißt nicht vor 20 Uhr oder in Ausnahmefällen und nach Absprache mit den Turnern frühestens um 19:45 Uhr. Ein Ausnahmefall kann auch nach Bezahlung einer Genehmigungsgebühr von 5,00 € eintreten. Dies gilt in gleichem Maße für den Genuss von alkoholhaltigen Getränken. Zuwiderhandlungen werden mit 1,00 € bestraft (besonderes Augenmerk auf Wolfgang Eichmeier und Roland Grimm).

§9 Am Abend vor einem Bundesligawettkampf hat der Turner die Pflicht nach dem Aufbauen nachhause zu gehen und spätestens um 12 Uhr abends im Bett zu sein, der Trainer hat das Recht dies auch zu kontrollieren. Der Sex mit Lebens- oder Ehepartner, egal welchen Geschlechts, ist ebenfalls ab 12 Uhr abends untersagt. Ein Verstoß wird mit 2,00 € geahndet (besonderes Augenmerk auf den Verfasser).

§10 Wurde eine Treffpunktzeit für einen Wettkampf, Einturnen oder ein Aufbauen mit dem Trainer, Betreuern und der Mannschaft vereinbart, so ist diese auch peinlichst einzuhalten. Ab einer Verspätung von 5 Minuten wird dies zu einer Straftat die ein Bußgeld von 0,50 € nach sich zieht. Dieses erhöht sich um den gleichen Betrag alle 5 Minuten.

§11 Das Mobben von Turnern, Trainer und Betreuern ist strengstens Untersagt. Sollte dies doch einmal geschehen so ist von den Anwesenden zu entscheiden, ob es sich um Mobbing oder um einen Spaß handelt. Wird entschieden dass es sich tatsächlich um Mobbing handelt so wird diejenige Person mit 0,00 € belangt.

§12 Sollte ein Turner nach einem verturnten Teil oder Übung in einen Wutanfall ausbrechen und dabei sich oder andere Personen verletzen so ist dieser mit 10,00 € zu bestrafen (besonderes Augenmerk auf Martin Stadelmann).

§13 Während der Vorbereitungsphase auf die neue Saison ist absolute Urlaubssperre. Ein fernbleiben von einer Trainingseinheit kann nur durch Genehmigung des Trainers geschehen. Zuwiderhandlung wird mit 1,00 €/Tag bestraft.

§14 Wird ein Turner bei betrügerischen Handlungen in bezug auf den Trainingsplans erwischt so muss dieser 0,50 € in die Bierkasse bezahlen.

§15 Eine offizielle Sperre von Seiten der DTL wird vereinsintern mit 25,00 € bestraft. Geht diese über die Saison hinaus, so verdoppelt sich der Betrag. Bei lebenslanger Sperre wird zudem ein weiterer Aufschlag in Höhe von 50,00 € erhoben.

§16 Jede Wertung die in einem Bundesligawettkampf nicht mit einer 11vor dem Komma beginnt, ist mit einer Buße von 1,00 € zu belegen. Für die schlechtesten 3 Saisonwertungen ist zudem eine Sonderpauschale in Höhe von 5,00 € zu begleichen.


Dieser Bußgeldkatalog gilt zu gleichen Teilen für die Turner, Trainer und Betreuer der 1. Mannschaft der KTV – Ries. Das Geld welches von den Straffälligen eingenommen wird landet in der Bierkasse, die von Kassenwart Thomas Radler verwaltet wird. Von den Einnahmen wird Bier für die Feiern nach den Wettkämpfen bezahlt. Jeder ist Verantwortlich, dass diese Regeln ordnungsgemäß eingehalten werden. Mit der unten folgenden Unterschrift stimme Ich diesem Katalog zu und werde die Folgen eines Verstoßes auch ehrenhaft begleichen.


Bußgeld-Statistik 2005

Unser Bußgeldkatalog hat sich nach dem ersten Jahr bewährt. Trotz Bemühungen seitens der Turner und Trainer kam es immer wieder zu Vergehen, was natürlich der Mannschaftskasse zu Gute kam. Durch die Aufzeichnungen konnte auch festgestellt werden, welche Paragraphen am öftesten missachtet wurden.








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